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Protokolle und Entscheidungen
Ort: Vereinssitz, Strauchergasse 13, 8020 Graz
Datum: 13.05.2024, 16:00 - 18:00
Anwesende: Thomas Zeinzinger, Peter Grassberger
Beschlussfähigkeit: 2/2
Wie im festgehalten, wollen wir die Mehrfachteilnahme unserer Mitglieder bei kooperierenden EEGs möglich machen. Es wäre aber schade, wenn dadurch eine Mehrbelastung an Mitgliedsbeiträgen entstehen würde und dadurch die Vorteile der Mehrfachteilnahme potenziell nicht genützt werden.
Zu erwartende Vorteile bei der Mehrfachteilnahme (BEG und EEG) sind:
Andererseits wurde in der ein Modell überlegt, welches darauf ausgelegt war, dass vor allem Einspeiser, aber auch kleine Verbraucher durch den Mitgliedsbeitrag keinen finanziellen Nachteil erleiden. Seitdem hat sich wieder viel geändert und die OEMAG hat seit 01.01.2024 Abschläge eingeführt, die für unsere Produzenten bis 25kWp keine Rolle spielen. Damit ist die Notwendigkeit einer reduzierten Mitgliedsgebühr im 2. Jahr für Monate mit geringem Umsatz nicht mehr gegeben. Bei Verbrauchern lässt sich spätestens mit der Teilnahme an einer regionalen EEG im Zusammenspiel mit der BEG soviel Geld sparen, dass eine Reduktion der Mitgliedsgebühr im 2. Jahr auch nicht mehr zwingend erforderlich ist.
Beim Mitgliedsbeitrag sollte tunlichst darauf geachtet werden, dass es eine klare, faire und einfache Lösung dafür gibt. Auch dürfen die bestehenden Mitglieder keinen unmittelbaren Schaden aus einer Änderung des Modells haben.
Man kann sich alternativ auch Gutschriften beim Mitgliedsbeitrag über das Empfehlungssystem überlegen, aber das soll ggf. nach vollständiger Etablierung des Mitgliederportals erfolgen.
Vorschlag: Wenn sich jemand für die Mehrfachteilnahme (BEG + EEG) entscheidet, dann gibt es keine Mehrkosten beim Mitgliedsbeitrag und keine Gutschriften im 2. Jahr. Die 12 €/Jahr/Zählpunkt werden zwischen BEG und der jeweiligen EEG zu je 50 % aufgeteilt. Die Zuteilung der 6 € auf ein spezifisches Verrechnungskonto erfolgt mit dem Start einer regionalen EEG unabhängig vom jeweiligen Monat im Jahr.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Schon im November 2023 wurde überlegt, wie man auch Volleinspeiseanlagen in die 7Energy - BEG aufnehmen könnte und deshalb wurde der Prozess der Rechtsnachfolge für eine kleine PV-Volleinspeiseanlage bei der OeMAG angestoßen.
Wie im ausgeführt, haben wir dort entschieden, dass wir vorläufig keine Volleinspeiseanlagen aufnehmen.
Es hat sich aber gezeigt, dass es viele Energiegemeinschaften gibt, welche ĂĽberhaupt kein Problem darin sehen, auch die Volleinspeiser mit aufzunehmen.
Vorschlag: Wir stellen Volleinspeisern eine Zusatzvereinbarung ("Sideletter") zur Verfügung, welche die rechtliche Unsicherheit anspricht und festhält, dass der Verein schad- und klaglos zu halten ist. Nach Unterzeichnung dieser Zusatzvereinbarung können auch diese Anlagen aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Höherer Absatz bei gut eingestellten Teilnahmefaktor zwischen BEG und EEG
Ganzjährige Versorgung mit echten Ökostrom aus Sonnen-, Wind- und Wasserkraft.
Ort: https://whereby.com/7energy
Datum: 09.12.2022, 11:00 - 11:30
Anwesende: Thomas Zeinzinger, Peter Grassberger
Beschlussfähigkeit: 2/2
Anpassung des Tarifs "Austria Zero" bezĂĽglich ServicegebĂĽhr
Aktuell wird gemäß dem letztgültigen Zusatzblatt für den Tarif "Austria Zero" die Servicegebühr von Produzenten und Verbrauchern eingehoben. Ursprünglich haben wir das eingeführt, weil es einerseits eine faire Bezahlung des Aufwandes ist, aber auch weil es eine Erleichterung des Abrechnungsprozesses ist.
Andererseits verzichten Produzenten ohnehin schon auf die EinkĂĽnfte bei den "Beschenkten" und mĂĽssen dann auch noch ServicegebĂĽhren bezahlen.
Auf Anregung eines Mitglieds haben wir uns deshalb die Sache noch einmal genauer angesehen und die Vor- und Nachteile einer einseitigen Verrechnung der ServicegebĂĽhr beim "beschenkten" Verbraucher diskutiert:
Im Sinne der Energiegemeinschaft ist es wichtig auch das GefĂĽhl der Fairness aus der Sicht der "schenkenden" Produzenten zu sehen und da kann man nachvollziehen, dass man keine weiteren Kosten tragen will.
Vorschlag: Einseitige Verrechnung von 2 ct/kWh (netto) ServicegebĂĽhr beim "beschenkten" Verbraucher ab 01.01.2024.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
GebĂĽhrenmodell wirkt besser und ist leichter zu kommunizieren
Komplexere Abrechnungslogik
Produzenten werden nicht mit ServicegebĂĽhren belastet
Verbraucher zahlen 1 Cent/kWh (netto) mehr
Produzenten sind eher gewillt den Strom zu verschenken
Behandlung der OeMAG Abschläge für Produzenten in der 7Energy - BEG
Wie am 15.12.2023 im Parlament beschlossen, wird es in 2024 bei der OeMAG zu Abschlägen vom Marktpreis kommen, sofern die OeMAG am Markt nicht den Marktpreis erwirtschaften kann.
Die Details kann man in der Diskussion auf dem 7Energy Forum nachlesen.
Als 7Energy - BEG müssen wir einerseits darauf achten, dass wir marktkonforme Preise an unsere Erzeuger zahlen und andererseits unsere Verbraucher mit fair bepreisen Ökostrom versorgen können.
Nachdem wir in unserem eigenen Forum als auch in anderen einschlägigen Foren die Diskussion verfolgt haben, sollten wir die Unsicherheit die diese Regelung mit sich gebracht hat nicht 1:1 übernehmen. Außerdem kann man es aber auch als Chance verwenden, um Vertriebsaktionen für die Mitgliedschaft in 7Energy finanzieren zu können.
Deshalb soll für 2024 möglichst durchgängig folgende Regelung zur Anwendung kommen:
bis 25kW Engpassleistung z.B. PV auf einem Haus
>25 - 500kW Engpassleistung z.B. PV auf Industriedach
bis 500kW Engpassleistung z.B. Kleinwasserkraftwerk
keine Abschläge
50% der OeMAG Abschläge
keine Abschläge
Damit werden Betreiber von kleinen PV-Anlagen weiterhin keine Abschläge haben und bekommen v.a. im Sommer deutlich mehr für den in 7Energy verkauften Strom als von der OeMAG. Bei großen volatilen Anlagen gibt es dann neben der Überzahlung gegenüber der OeMAG auch noch 50% geringere Abschläge als bei der OeMAG.
Vorschlag: Schaffung eigener Tarifblätter für die Erzeugungsarten und Festlegung der Abschläge für volatile Erzeugungsanlagen >25kW bis 500kW Engpassleistung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Beendigung des Gemeinschaftkontobeitrages fĂĽr Mitglieder
Wie in der AO GV - 20.11.2023 angekündigt, sollte der Gemeinschaftskontobeitrag, der auf jede ausgetauschte kWh mit 1 Cent abgezogen wird, möglichst fallen können. Wenn wir als Verein auf diesen zusätzlichen finanziellen Handlungsspiel verzichten, dann müssen wir uns davon einen entsprechenden Mehrwert versprechen können.
Bei der Einführung des Gemeinschaftskontobeitrags war die Idee, dass wir hier eine Art Ansparkonto schaffen, mit dem wir über die Zeit verschiedenen Projekte für die Beschleunigung der Energiewende (mit)finanzieren können (siehe AO GV - 17.05.2023). Nach der Einholung von Feedback und internen Diskussionsrunden haben wir in der AO GV - 20.06.2023 beschlossen die ersten € 10.000,- / Jahr für Marketing- und Repräsentationsausgaben zu reservieren.
Die eigentliche Idee der Projektfinanzierung ist damit in den Hintergrund getreten, da die benötigten Finanzvolumina ohnehin vorerst schwer zu erreichen sind. Weiters reduziert der Gemeinschaftkontobetrag die Vorteile gegenüber traditionellen Energieversorgern und es ist schwieriger schnell zu skalieren. Aber gerade diese Skalierungsfähigkeit ist essentiell für unseren Verein, weil wir ja möglichst viele Menschen bei der Energiewende unterstützen wollen.
Beendigung des Gemeinschaftskontobeitrages:
2,2 Cent/kWh Kostenvorteil für Verbraucher --> höhere Attraktivität für Beitritt
Einnahmen für den Verein kommen vorläufig nur aus Mitgliedsgebühren
Vereinfachung der Finanzverwaltung
Einfacher verständliche Rechnung
Gebührenmodell ist einfach erklärbar
Projektfinanzierungen können auch ohne ein Ansparkonto durchgeführt werden und da hat man dann wahrscheinlich auch deutlich mehr Flexibilität als es über eine interne Entscheidungsfindung zur Verwendung des Geldes möglich ist.
Vorschlag: Beendigung des Geschäftskontobeitrages mit 31.12.2023
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ort: Vereinssitz, Strauchergasse 13, 8020 Graz
Datum: 20.03.2024, 12:00 - 13:30
Anwesende: Thomas Zeinzinger, Peter Grassberger
Beschlussfähigkeit: 2/2
Aufnahme von Volleinspeiseanlagen
Behandlung von "nur" Einspeisern in der 7Energy - BEG
Seit dem Beschluss des EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) im Juli 2021 ist die sog. Betriebs- und VerfĂĽgungsgewalt ein immer wiederkehrendes Thema bei Volleinspeiseanlagen, die in die Energiegemeinschaft eingebracht werden.
Die rechtliche Lage dazu ist unklar und mit dem ElWG (Elektrizitätswirtschaftsgesetz) ist geplant, hier entsprechend nachzujustieren. Überschusseinspeiseanlagen sollen nun ganz klar beim Betreiber verbleiben, während in aktuellen Begutachtungsentwurf die Volleinspeiser in die Betriebs- und Verfügungsgewalt der Energiegemeinschaft übergehen muss.
Inzwischen haben wir aber auf der am 19.03.2024 von erfahren, dass es auf EU Ebene bei der wahrscheinlich zu Änderungen kommt, die es auch zulassen, dass Mitglieder mit Volleinspeiseanlagen die Betriebs- und Verfügungsgewalt nicht abgeben müssen.
Thomas Z. hat das Thema auch bei der anschlieĂźenden und die Reaktion aus dem Publikum von verschiedenen Vertretern aus der Branche war sehr unterstĂĽtzend.
Auch die Koordinationsstelle fĂĽr Energiegemeinschaften hat diesen Punkt in ihrer Stellungnahme zur Begutachtung des ElWG eingebracht.
Sollte die 7Energy - BEG eine eigene Anlage errichten, dann hat man natĂĽrlich immer die volle Betriebs- und VerfĂĽgungsgewalt. Das haben wir aber auf absehbare Zeit nicht vor, weil es mit deutlich mehr Administration und Risiko verbunden ist.
Angesichts des regulatorischen Umfelds, der durchaus hohen Wahrscheinlichkeit des Beschlusses des ElWG vor der Sommerpause 2024 und der hohen Wahrscheinlichkeit eines möglichen Verbleibs der Betriebs- und Verfügungsgewalt von Volleinspeiseanlagen beim Mitglied, sollten wir die Aufnahme von Volleinspeiseanlagen in die 7Energy - BEG noch einmal überdenken.
Würden wir es dennoch tun, hätte das weitreichende Folgen:
Steuerpflichten durch Einnahmen aus der übernommenen Anlage müssen entsprechend von der 7Energy - BEG erfüllt werden. Der steuerliche Aufwand würde enorm steigen und wir können davon ausgehen, dass wir neue Fragen aufwerfen würden, die erst mit dem Finanzamt geklärt werden müssten, z.B. wenn eine Anlage noch nicht abgeschrieben ist, darf dann der Restwert in das Anlagevermögen des Vereins aufgenommen werden?
Bei Volleinspeiseanlagen >500kW müsste der Reststrom selbst vermarktet werden und aktuell ist das bei PV-Volleinspeiseanlagen nur zum Spot-Preis (-Vermarktungsabschläge & Ausgleichsenergiekosten) möglich. Das ist vielfach nicht im Interesse der Eigentümer dieser Anlagen.
Der Prozess einer Rechtsnachfolge - welchen wir mit einer kleinen 20kWp Volleinspeiseanlage gerade testen, hat mit der OeMAG bisher 3 Monate gedauert. Es ist also ein administrativ aufwendiger und langwieriger Prozess.
Vorschlag: Wir nehmen vorläufig keine Volleinspeiseanlagen auf und konzentrieren uns hauptsächlich auf die Überschusseinspeiser bis 500kW Engpassleistung, welche auch einen OeMAG Vertrag bekommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Als 7Energy - BEG müssen wir einerseits darauf achten, dass wir marktkonforme Preise an unsere Erzeuger zahlen und andererseits unsere Verbraucher mit fair bepreisen Ökostrom versorgen können.
Angesichts der schon seit Jänner 2024 wirksam werdenden OeMAG Abschläge auf den E-Control Marktpreis, haben wir auch eine zunehmende Anzahl von "nur" Einspeisern. Da aber vor allem jeder zusätzliche PV-Einspeiser der keine(n) weiteren Verbrauchszählpunkt(e) einbringt, die Absatzquote für andere PV-Einspeiser reduziert, entsteht hier eine zunehmende Unfairness.
Dem sollten wir zumindest symbolisch entgegenwirken, damit klar ist, dass "nur" Einspeiser mit volatiler Erzeugung sich nicht voll im Sinne der Energiegemeinschaft beteiligen.
Deshalb soll ab Q3/2024 möglichst durchgängig folgende Regelung zur Anwendung kommen:
Damit werden alle Betreiber von kleinen PV-Anlagen weiterhin keine Abschläge haben, sofern sie auch einen oder mehrere Verbrauchszählpunkte in die Energiegemeinschaft einbringen.
Alle Betreiber von volatilen "nur" Einspeiseanlagen bekommen trotzdem immer noch eine bessere Vergütung als bei der OeMAG und haben bis Q3/2024 Zeit, weitere Verbrauchs-Zählpunkte in die 7Energy - BEG einzubringen, um nicht mit 100 % der OeMAG Abschläge bei der Abrechnung belegt zu werden.
Vorschlag: Umsetzung der 100 % Abschläge für volatile "nur" Einspeiseanlagen. Kommunikation der Änderung als direkte E-Mail an die betroffenen Mitglieder und Aufnahme in die betroffenen Tarifblätter in Q3/2024.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Die aktuell gültige rollierende Verrechnung des Mitgliedsbeitrages zu einem Zählpunkt und eventuelle Gutschriften und Mehrverrechnungen ab dem 2. Jahr der Teilnahme stellen, wie im Vorstandsmeeting vom 13.05.2024 niedergeschrieben, eine zunehmend schwer zu kommunizierende Komplexität dar.
Diese Festlegung dieser Mitgliedsbeitragsverrechnung stammt noch aus der Zeit bevor es OeMAG Abschläge für Produzenten gab, keine Mehrfachteilnahme (BEG und EEG Teilnahme) möglich war und wenig Erfahrungswerte mit Energiegemeinschaften vorlag.
Deshalb wollen wir den Mitgliedsbeitrag für die bessere Verständlichkeit vereinfachen, ohne die getroffenen Regelungen in ihrer finanziellen Wirkung spürbar zu verändern.
Vorschlag:
Die Abrechnung soll nicht mehr rollierend erfolgen, sondern mit dem Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres durchgefĂĽhrt werden.
Alle noch nicht verrechneten Mitgliedsbeiträge im laufenden Jahr werden wie bisher mit 12 €/Zählpunkt verrechnet. Bei der nächsten Abrechnung mit Stichtag 01.01.2025 werden für zu viel verrechnete Monate dann Gutschriften ausgestellt. Beispiel: Ein Zählpunkt wird mit 12.09.2024 aktiviert, dann zahlt man erst mal 12 € an Mitgliedsbeitrag. Am 01.01.2025 werden dann 12 € für das gesamte Jahr verrechnet und 9 € aus dem Vorjahr als Gutschrift gegengerechnet. Es werden also 3 € fällig.
Zählpunkte mit geringem Energieumsatz in der 7Energy - BEG (<100 kWh im Monat) bekommen eine Gutschrift von 1 € für jeden Monat im Rahmen der jährlichen Abrechnung des Mitgliedsbeitrags ab dem 2. Kalenderjahr der Teilnahme. Beispiel: Ein Zählpunkt wurde am 05.08.2024 aktiviert und hatte im Oktober einen Energieumsatz von 67,3 kWh und im November einen Energieumsatz von 88,9 kWh. Im September und Dezember war der Energieumsatz >100 kWh. Es gibt deshalb in der Abrechnung des Mitgliedsbeitrags mit Stichtag 01.01.2025 eine Gutschrift von 2 €.
Zählpunkte mit hohem Energieumsatz in der 7Energy - BEG (>1000 kWh im Monat) haben keinen erhöhten Mitgliedsbeitrag im 2. Jahr mehr. Auch für diese Zählpunkte werden 12 € mit Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres an Mitgliedsbeitrag verrechnet. Damit reduziert sich der Mitgliedsbeitrag für diese Zählpunkte um bis zu 50 %.
Wenn man sich für die Mehrfachteilnahme (Österreich- und Regional-Paket; BEG & EEG) im System der EG Austria entscheidet, dann bekommt man 50 % Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag von je 12 €/Jahr/Zählpunkt und zahlt deshalb auch hier nur 12 €/Jahr/Zählpunkt für beide Mitgliedschaften (mind. 1 ZP aktiv in BEG / mind. 1 ZP aktiv in EEG). Eine zusätzliche Gutschrift bei geringem Energieumsatz in der 7Energy - BEG gibt es keine.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Aktuell können bis zu 5 Verbrauchszählpunkte von einem Einspeisezählpunkt beschenkt werden. Das reicht vor allem bei größeren Anlagen in Gemeinden und bei Firmen nicht aus.
Wir haben deshalb schon öfter den Wunsch nach mehr Zero-Zählpunkten gehört, um möglichst viele Standorte mit Gratisstrom versorgen zu können. 🎉
Auch ist bisher nicht klar definiert, ob die bis zu 5 Verbrauchszählpunkte für jede Energiegemeinschaft im EG Austria System gelten. Wir gehen aber davon aus, dass eine Zuordnung von Zero-Zählpunkten für jede Energiegemeinschaft von vielen nicht gar nicht gewünscht ist, weil der Aufwand der Pflege sehr hoch ist. Auch lässt sich die Optimierung des Teilnahmefaktors an EEG/BEG damit deutlich schwieriger realisieren.
Vorschlag: Wir erlauben Strom schenken über den Zero-Tarif an bis zu 10 Zählpunkten. Dieses Limit gilt übergreifend über alle Energiegemeinschaften, an denen man im EG Austria System teilnimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Der Durchrechnungszeitraum für über den Zero-Tarif beschenkte Zählpunkte ist aktuell gleich wie bei der Zuteilung von Strom in der Energiegemeinschaft - 15 Minuten.
Alles, was von einem Einspeisezählpunkt in 15 Minuten an die Energiegemeinschaft verkauft werden kann, kann potenziell auch an einen beschenkten Verbrauchszählpunkt weitergegeben werden. Das passiert aber nur, wenn auch in genau diesen 15 Minuten der Bezug aus der Energiegemeinschaft gleich hoch oder höher ist.
Um die maximale Strommenge verschenken zu können, muss man sich als Produzent, damit an den Bezug des Verbrauchers orientieren. Diese Information hat man aber in der Regel nicht.
Deshalb haben mehrere Mitglieder vorgeschlagen, dass es vorteilhaft wäre, wenn wir den Durchrechnungszeitraum erhöhen würden. Ein längerer Durchrechnungszeitraum erlaubt, dass der Produzent sich darauf konzentrieren kann, möglichst viel in die Energiegemeinschaft zu verkaufen und der Verbraucher sein Verhalten nicht bekannt geben muss.
Im Prinzip wird die Energiegemeinschaft damit eine Art "Batterie". Man bekommt eine Netto-Verrechnung auf den jeweiligen Durchrechnungszeitraum.
Vorschlag: Wir ändern mit Oktober 2024 den Durchrechnungszeitraum des Zero-Tarifs von 1/4h auf einen (1) Tag und erhöhen damit die geschenkte 🫶 Strommenge signifikant.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Bei Gesprächen mit Gemeinden und Firmen haben wir gelernt, dass es mitunter Zählpunkte gibt, die nur wenig Strom umsetzen (z.B. LED Weihnachtsbeleuchtung) und deshalb macht man sich Gedanken, ob diese ebenfalls für die Energiegemeinschaft angemeldet werden sollten.
Administrativ macht aber die Bewertung solcher Zählpunkte wenig Sinn, da jedes Gespräch mehr "kostet", also die potenziellen Einsparungen. Damit wir uns mit dem Thema möglichst nicht beschäftigen müssen und diese Zählpunkte ebenfalls in die Optimierung einbeziehen zu können, macht es Sinn, ein Freikontingent an Zählpunkten zu schaffen, für die kein zusätzlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen ist.
Vorschlag: Wir verwenden eine kontinuierliche Formel für die Berechnung von Freikontingenten bei der Festlegung der verrechneten Mitgliedsbeiträge. Dieses Freikontingent gilt ab 10 Zählpunkten und nur für den Fall der Mehrfachteilnahme im EG Austria System mit mind. 1 aktiven Zählpunkt in jeder Energiegemeinschaft (BEG / EEG).
Die Formel lautet: round( f(x) = 0,15*x + 1,25 * log(2)(x/25) * x/25) ... und das Ergebnis ist:
10
1 (Mitgliedsbeitrag: 9 Zählpunkte | 10% Rabatt)
30
5 (Mitgliedsbeitrag: 25 Zählpunkte | 16,7% Rabatt)
50
10 (Mitgliedsbeitrag: 40 Zählpunkte | 20% Rabatt )
100
25 (Mitgliedsbeitrag: 75 Zählpunkte | 25% Rabatt)
200
60 (Mitgliedsbeitrag: 140 Zählpunkte | 30% Rabatt)
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Die Buchhaltung würde deutlich an Komplexität dazugewinnen und deutlich mehr Kosten verursachen.
bis 25kW Engpassleistung z.B. PV auf einem Haus
>25 - 500kW Engpassleistung z.B. PV auf Industriedach
bis 500kW Engpassleistung z.B. Kleinwasserkraftwerk
keine Abschläge (sofern mind. 1 Verbrauchszählpunkt angegeben wurde)
50 % der OeMAG Abschläge, (sofern mind. 1 Verbrauchszählpunkt angegeben wurde)
keine Abschläge
100 % der OeMAG Abschläge (wenn kein weiterer Verbrauchszählpunkt angegeben wurde)
100 % der OeMAG Abschläge (wenn kein weiterer Verbrauchszählpunkt angegeben wurde)
keine Abschläge

Ort: Vereinssitz, Strauchergasse 13, 8020 Graz
Datum: 02.04.2024, 13:30 - 16:00
Anwesende: Thomas Zeinzinger, Peter Grassberger
Beschlussfähigkeit: 2/2
Wie im EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) vom Juli 2021 festgehalten, soll die Mehrfachteilnahme - also die Teilnahme an bis zu maximal 5 Energiegemeinschaften - möglich gemacht werden.
Dafür wurde von Österreichs Energie / ebUtilities in den letzten 2,5 Jahren daran gearbeitet, diese Mehrfachteilnahme in den energiewirtschaftlichen Prozessen und der Software bei den Netzbetreibern auch abbilden zu können.
Die Mehrfachteilnahme wird ab 8. April 2024 in allen Netzgebieten, deren Netzbetreiber weit genug entwickelte Software einsetzen, verfĂĽgbar sein. Welche das sind, ist aktuell nicht bekannt.
Damit ein Mitglied in einer 2. Energiegemeinschaft ebenfalls teilnehmen kann, muss in der 1. Energiegemeinschaft die Teilnahme reduziert werden. Man muss mit mindestens 1% an jeder Energiegemeinschaft teilnehmen. Den Namen, eventuelle Daten zur Größe und dem Verbrauchs- und Produktionsverhalten der jeweilig anderen Energiegemeinschaft kann man nicht automatisch abfragen. Diese Information haben in der Regel nur Netzbetreiber, aber bei BEGs sind auch da nur die Informationen aus dem eigenen Netzgebiet bekannt. Energieversorger und Stromhändler bekommen nur die für sie relevanten Daten zur Abrechnung.
Damit verstärkt die aktuelle Implementierung der Mehrfachteilnahme ein generelles Problem von Energiegemeinschaften, auf welches schon viele in der Energiebranche hinweisen: Die Erstellung von Fahrplänen und die Meldung an die jeweiligen Bilanzkreisverantwortlichen wird immer ungenauer und verursacht zusätzliche Ausgleichsenergiekosten, die die Allgemeinheit tragen muss.
Energiegemeinschaften sind schon heute aus dem netzstabilisierenden Bilanzkreissystem ausgenommen, was aller Voraussicht nach nicht so bleiben kann, wenn sich zunehmend mehr Menschen in Energiegemeinschaften zusammenschlieĂźen.
Vorschlag: Wir sollten uns schon heute darauf einstellen, dass auch Fahrpläne in einem Bilanzkreissystem erstellt werden können.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Wir bekommen immer mehr Anfragen von Mitgiedern aus GEAs und EEGs die auch in unserer BEG Mitglied werden wollen.
Wir arbeiten auch schon geraume Zeit daran, dass die Mehrfachteilnahme sinnvoll verwaltet werden kann, da wir ja auch große Produktions- und Verbrauchsanlagen im Teilnahmefaktor regeln wollen, was schon seit Q4/2023 in unseren Tarifblättern beschrieben ist. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass ein sich täglich ändernder Teilnahmefaktor abgebildet werden kann. Auch kann man minimal nur 1% an einer Energiegemeinschaft teilnehmen, da man ansonsten wieder durch den teilweise sehr aufwendigen Datenfreigabeprozess gehen muss. Die Teilnahme in mehreren Energiegemeinschaften benötigt die Anpassung von Rechnungen, die dann aus jeder Energiegemeinschaft kommen müssen.
Dadurch kann sich in der Praxis eine massive Kleinteiligkeit der Energiemengen bei stark steigenden administrativen Kosten ergeben. Nachdem wir selbst viele Monate nach der EinfĂĽhrung des VEZ immer noch Datenfehler haben, gehen wir auch bei der Mehrfachteilnahme davon aus, dass wir die bereitgestellten Daten sehr genau prĂĽfen mĂĽssen, bevor verrechnet werden kann.
Deshalb benötigt es auch auf unserer Seite eine schrittweise Umsetzung für die Entwicklung einer optimalen Lösung in Zusammenarbeit mit unserem IT-Dienstleister.
Schritt: Test eines statischen Teilnahmefaktors mit Anlagen von ausgewählten Mitgliedern und Analyse der bereitgestellten Datenqualität. Aufbau der entsprechenden Abrechnungslogik und Rechnungslegung.
Schritt: Einführung einer automatischen, täglich optimierten Aufteilung mit Energiegemeinschaften welche dasselbe IT-System verwenden.
Schritt: Entwicklung und Einsatz von Prognoseverfahren zur Erstellung von Fahrplänen die man auch mit Energieversorgern teilen kann, um die Kosten für Ausgleichsenergie gering zu halten und bessere Strompreise zu erzielen.
Damit die Mehrfachteilnahme auch reibungslos und administrativ einfach funktioniert, macht es Sinn mit GEAs und EEGs entsprechende Vereinbarungen zu treffen, um hier eine optimale Lösung für alle teilnehmemenden Mitglieder bereitstellen zu können.
Vorschlag: Bildung von Kooperationen mit Energiegemeinschaften, um die nötigen Voraussetzungen für eine kosteneffiziente und netzdienliche Mehrfachteilnahme schaffen zu können.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Wir hatten inzwischen mehrere Fälle, wo potentielle Mitglieder schon Teilnehmer in anderen Energiegemeinschaften waren. Alle haben schlussendlich wieder ihre Betrittsanträge zurückgezogen.
Wie schon in herausgearbeitet, ist jegliche Einmeldung eines Zählpunkts in die 7Energy - BEG aktuell ein "Glücksspiel" und würde einen hohen Abstimmungsaufwand zwischen uns und den anderen betroffenen Energiegemeinschaften verursachen. Auch ist es wahrscheinlich, dass man oftmals in anderen Energiegemeinschaften gar keine administrierbare Handhabe zur laufenden Änderung des Teilnahmefaktors hat.
Dazu kommt noch, dass einzelne Interessenten die Mehrfachteilnahme hauptsächlich zur Gewinnoptimierung nutzen möchten, um möglichst viel Strom in Energiegemeinschaften für einen besseren Preis verkaufen zu können. Damit steht aber der Gemeinschaftsgedanke nicht mehr im Vordergrund.
Vorschlag:
Der 7Energy - BEG kann man momentan nur zu 100% beitreten und die Mehrfachteilnahme wird im Zusammenspiel mit kooperierenden EEGs und GEAs über ein gemeinsames IT-System ermöglicht.
Das Anmeldeformular wird im Fall von gehäuften Mitgliedsanträgen von Teilnehmern welche schon in anderen, nicht kooperierenden Energiegemeinschaften sind, um eine weitere Bestätigung erweitert, wo Spesen für den administrativen Aufwand verrechnet werden dürfen.
Abstimmungsergebnis: beide Vorschläge einstimmig angenommen