ÖMAG Preis für Wind und Sonstigen Ökostrom
Last updated
Last updated
Die ÖMAG bildet für uns einen wichtigen Orientierungspunkt bei der Vergütung von Ökostrom der innerhalb der 7Energy - BEG gehandelt wird. Deshalb ist es wichtig zu verstehen wie sich der Preis für sogenannten "Sonstigen Ökostrom" zusammensetzt.
"Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem quartalsweise durch die E-Control berechneten gemäß § 41 ÖSG 2012 idgF abzüglich der (ebenfalls berechnet durch die E-Control auf Basis der Vorjahreswerte für Ausgleichsenergie)."
Man bekommt also bei der ÖMAG nicht den "Marktpreis für Ökostrom", sondern einen mit Abzügen behafteten, niedrigeren Wert.
Aliquote administrative und finanzielle Aufwendungen (§ 42)
0,357 Cent/kWh
0,357 Cent/kWh
Aliquote Ausgleichsenergieaufwendungen (§42 Z3)
0 Cent/kWh
0 Cent/kWh
Mit mehr und mehr erneuerbaren Energien aus Wind und Sonne ist es sehr wahrscheinlich, dass auch die Ausgleichsenergieaufwendungen steigen werden. Das kann für Produzenten die an die ÖMAG liefern in der Zukunft zu beträchtlichen Ertragseinbußen führen.
Weil aber die Festlegung der "aliquoten Aufwendungen für die Ausgleichsenergiekosten" erst immer im Laufe des 1. Quartals jedes Jahres erfolgt, macht es wenig Sinn das auch für unsere Tarifblätter anzuwenden. Wir könnten vermutlich den Jänner erst im April abrechnen und könnten die angestrebte tägliche Zahlung der Produzenten gar nicht umsetzen.
Der ist also ein klarer und einfach für alle Mitglieder und Interessierte nachzuvollziehender Preis, der auch für die 7Energy - BEG einfach zu administrieren ist. Außerdem ist es ein fairen Verrechnungspreis für unseren Ökostrom, weil wir auf den Netzausbau - der die Ausgleichsenergie bestimmt - keinen Einfluss haben.