Gültige Entscheidungen

Zusammenfassung der durch die Organe des Vereins getroffenen Entscheidungen.

Stromtarife und Servicegebühr

Der Stromtarif für Einspeisung und Verbrauch richtet sich nach dem E-Control Marktpreis und wird jedes Quartal entsprechend angepasst und in den Tarifblättern auf unserer Webseite zur Verfügung gestellt.

Entscheidungshistorie:

  • Grundsätzlich wurden die Stromtarife und deren Herleitung in der AO GV 17.05.2023 entschieden.

  • In der AO GV 20.11.2023 wurde die voraussichtliche Beendigung des Gemeinschaftskontobeitrags mit 31.12.2023 angekündigt und im Vorstandsmeeting am 26.11.2023 wurde das Ende des Gemeinschaftskontobeitrags beschlossen.

  • Im Vorstandsmeeting am 09.12.2023 wurde für den Austria Zero Zusatztarif eine Servicegebühr von 0 ct/kWh für Produzenten und 2 ct/kWh für Verbraucher festgelegt.

  • Folgend dem Parlamentsbeschluss vom 15.12.2023 bezüglich ÖMAG-Abschlägen haben wir im Vorstandsmeeting am 29.12.2023 beschlossen, dass für volatile Erzeugungsanlagen zwischen 25 und 500kW Engpassleistung auch 50% der ÖMAG-Abschläge geltend gemacht werden.

  • Im Vorstandsmeeting am 20.03.2024 haben wir beschlossen, dass wegen dem bevorstehenden ElWG vorläufig keine Volleinspeiseanlagen aufgenommen werden und ab dem 3. Quartal 2024 für alle volatilen "nur" Einspeiser dann 100% der ÖMAG-Abschläge geltend gemacht werden.

Mehrfachteilnahme

Anfang April 2024 hat uns die anstehende "Mehrfachteilnahme" beschäftigt und wir haben im Vorstandsmeeting am 02.04.2024 entschieden, dass man vorläufig nur zu 100% beitreten kann. Nach einer Testphase mit bereits aktiven Mitgliedern wird die Mehrfachteilnahme im Zusammenspiel mit kooperierenden EEGs und GEAs über ein gemeinsames IT-System ermöglicht.

Mitgliedsbeitrag

Entschieden in AO GV 20.11.2023, siehe Details dort.

MitgliedsbeitragGutschrift im FolgejahrAufschlag im Folgejahr

pro Zählpunkt

Umsatz mit BEG < 100 kWh/Monat

Umsatz mit BEG > 1000 kWh/Monat

€ 12,- / Jahr

minus € 1,- für jedes Monat

plus € 1,- für jedes Monat

Für bis 20.11.2023 aufgenommene Mitglieder wird der nächste Mitgliedsbeitrag ab 01.01.2025 fällig.

Der Mitgliedsbetrag kommt nur zum Tragen, wenn eine Anmeldung in die 7Energy - BEG beim Netzbetreiber möglich ist.

Verrechnungskonten

Entschieden in AO GV 20.06.2023, siehe Details dort. In der AO GV 20.11.2023 wurde außerdem angemerkt, dass für große Produzenten und Verbraucher die € 100,- für das Verrechnungskonto nicht ausreichen werden und deshalb vom Vorstand flexibel definiert werden.

Jedes Mitglied (Produzenten und Verbraucher) zahlen in der Startphase erst einmal € 100,- auf das eigene bereitgestellte Verrechnungskonto ein.

Guthaben - Reichweite bei VerbrauchAktion

< 20 Tage

Erinnerung zum Aufladen des Guthabens mittels Überweisung

< 5 Tage

Mitglied wird automatisch aus der 7Energy Abrechnung abgemeldet

> 30 Tage (wieder aufgeladenes Guthaben)

Mitglied wird wieder in die 7Energy Abrechung mit aufgenommen

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