Gültige Beschlüsse
Zusammenfassung der durch die Organe des Vereins getroffenen Beschlüsse.
Stromtarife und Servicegebühr
Der Stromtarif für Einspeisung und Verbrauch richtet sich nach dem E-Control Marktpreis und wird jedes Quartal entsprechend angepasst und in den Tarifblättern auf unserer Webseite zur Verfügung gestellt.
Entscheidungshistorie:
Grundsätzlich wurden die Stromtarife und deren Herleitung in der AO GV 17.05.2023 entschieden.
In der AO GV 20.11.2023 wurde die voraussichtliche Beendigung des Gemeinschaftskontobeitrags mit 31.12.2023 angekündigt und im Vorstandsmeeting am 26.11.2023 wurde das Ende des Gemeinschaftskontobeitrags beschlossen.
Im Vorstandsmeeting am 09.12.2023 wurde für den Austria Zero Zusatztarif eine Servicegebühr von 0 ct/kWh für Produzenten und 2 ct/kWh für Verbraucher festgelegt.
Folgend dem Parlamentsbeschluss vom 15.12.2023 bezüglich ÖMAG-Abschlägen haben wir im Vorstandsmeeting am 29.12.2023 beschlossen, dass für volatile Erzeugungsanlagen zwischen 25 und 500kW Engpassleistung auch 50% der ÖMAG-Abschläge geltend gemacht werden.
Im Vorstandsmeeting am 20.03.2024 haben wir beschlossen, dass wegen dem bevorstehenden ElWG vorläufig keine Volleinspeiseanlagen aufgenommen werden und ab dem 3. Quartal 2024 für alle volatilen "nur" Einspeiser dann 100% der ÖMAG-Abschläge geltend gemacht werden.
Mehrfachteilnahme
Anfang April 2024 hat uns die anstehende "Mehrfachteilnahme" beschäftigt und wir haben im Vorstandsmeeting am 02.04.2024 entschieden, dass man vorläufig nur zu 100% beitreten kann. Nach einer Testphase mit bereits aktiven Mitgliedern wird die Mehrfachteilnahme im Zusammenspiel mit kooperierenden EEGs und GEAs über ein gemeinsames IT-System ermöglicht.
Mitgliedsbeitrag
Entschieden in AO GV 20.11.2023, siehe Details dort.
Mitgliedsbeitrag | Gutschrift im Folgejahr | Aufschlag im Folgejahr |
---|---|---|
pro Zählpunkt | Umsatz mit BEG < 100 kWh/Monat | Umsatz mit BEG > 1000 kWh/Monat |
€ 12,- / Jahr | minus € 1,- für jedes Monat | plus € 1,- für jedes Monat |
Für bis 20.11.2023 aufgenommene Mitglieder wird der nächste Mitgliedsbeitrag ab 01.01.2025 fällig.
Der Mitgliedsbetrag kommt nur zum Tragen, wenn eine Anmeldung in die 7Energy - BEG beim Netzbetreiber möglich ist.
Verrechnungskonten
Entschieden in AO GV 20.06.2023, siehe Details dort. In der AO GV 20.11.2023 wurde außerdem angemerkt, dass für große Produzenten und Verbraucher die € 100,- für das Verrechnungskonto nicht ausreichen werden und deshalb vom Vorstand flexibel definiert werden.
Jedes Mitglied (Produzenten und Verbraucher) zahlen in der Startphase erst einmal € 100,- auf das eigene bereitgestellte Verrechnungskonto ein.
Guthaben - Reichweite bei Verbrauch | Aktion |
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< 20 Tage | Erinnerung zum Aufladen des Guthabens mittels Überweisung |
< 5 Tage | Mitglied wird automatisch aus der 7Energy Abrechnung abgemeldet |
> 30 Tage (wieder aufgeladenes Guthaben) | Mitglied wird wieder in die 7Energy Abrechung mit aufgenommen |
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