Protokoll AO GV - 17.05.2023

Die Einladung zur GV erfolgte durch Aushang am Vereinsitz am 02.05.2023

Tagesordnung

  1. Begrüßung

  2. Abstimmung Zahlungsfluss und steuerliche Behandlung

  3. Abstimmung Mitgliedsbeitrag

  4. Festlegung Stromtarife für PV Strom

  5. Festlegung Servicegebühr

  6. Betrag zum treuhänderisch geführten Gemeinschaftskonto

1. Begrüßung

Ort: Strauchergasse 13, A-8020 Graz

Datum: 17.05.2023, 13:15

100% Anwesenheit, Beschlussfähigkeit ist gegeben.

2. Zahlungsfluss und steuerliche Behandlung

Um den Aufwand für die Buchhaltung und den jährlichen Steuerausgleich möglichst gering zu halten wurde zusammen mit der Steuerberatung Mag. Keller ein Verrechnungskonzept erarbeitet, wodurch die rechtlichen Forderungen einfach erfüllbar sind und Zahlungsflüsse selbst bei geringer Liquidität zu keinen Problemen führen.

Die 7Energy BEG soll für eine Umsatzsteuer optieren, damit Zahlungsflüsse vereinfacht werden.

Details sind im dazugehörigen Protokoll festgehalten: https://cloud.lab10.io/f/200180

Der Mitgliedsbeitrag ist als steuerfrei zu sehen, da es dafür keine Gegenleistung gibt. Die Information von Mag. Keller findet sich hier.

3. Abstimmung Mitgliedsbeitrag

Es wird folgender Mitgliedsbeitrag vorgeschlagen:

€ 25,- pro Jahr für private Mitglieder

€ 75,- pro Jahr für gewerbliche, öffentliche oder landwirtschaftliche Mitglieder

Für Mitglieder die in den letzten 3 Monaten des jeweiligen Jahres beitreten, gilt die zu zahlende Mitgliedsgebühr auch für das gesamte Folgejahr.

Sofern jemand aus der 7Energy BEG ausscheidet gibt es keine Teilauszahlung des Mitgliedsbeitrages. Erfolgt das Ausscheiden im 1. Monat der Mitgliedschaft, wird der gesamte Mitgliedsbeitrag wieder zurückgezahlt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

4. Festlegung Stromtarife für PV Strom

Die Stromtarife folgen dem von der OeMAG verlautbarten Marktpreis, welcher hier zu finden ist und aktuell (Q2/2023) bei 14,457 Cent/kWh steht. Ein Anpassung erfolgt automatisch alle 3 Monate mit jeder Marktpreisänderung. Um nach Abzug der Servicegebühr und Gemeinschaftskontobeitrag immer noch mehr zu bekommen als von der OeMAG werden auf den Marktpreis noch 3 Cent/kWh aufgeschlagen.

Es gibt keine Handelsspanne für die 7Energy BEG und Verbraucher haben 1:1 das zu zahlen was Produzenten bekommen. Es werden zwei Stromtarif-Modelle entwickelt:

  1. Austria Flex PV

    Der Stromtarif passt sich dem Martpreis jedes Quartal an und zusätzlich sind noch die Servicegebühr und der Gemeinschaftskontobeitrag zu zahlen

  2. Austria Zero (geplant) Produzenten haben die Wahl einen Verbraucher (Zählpunkt) auszuwählen, der den Strom für 0 Cent/kWh bekommt. Die Servicegebühr und der Gemeinschaftskontobeitrag sind zu zahlen. Der Strom der vom Verbraucher nicht benötigt wird, wird zum gerade gültigen Austria Flex PV Tarif verrechnet.

Es gilt ein Mindest-Verkaufspreis von 10 Cent/kWh, unabhängig vom potentiell darunter liegenden OeMAG Preis.

Sollte sich die Berechnung des Marktpreises durch die OeMAG gravierend ändern oder dieser Preis nicht mehr zur Verfügung gestellt werden, dann ist über eine Generalversammlung zu klären wie ein neues Preismodel aussehen soll.

Folgend ein Beispiel mit dem aktuellen OeMAG Marktpreis von 14,457 Cent/kWh

Austria Flex PV | Austria ZeroProduzentenVerbraucher

Grundgebühr

0 EURO

0 EURO

Verkaufspreis (Flex PV) Verkaufspreis (Zero)

17,457 Cent/kWh

0 Cent/kWh

Bezugspreis (Flex PV) Bezugspreis (Zero)

17,457 Cent/kWh 0 Cent/kWh

Servicegebühr (Dienstleister)

1 Cent/kWh

1 Cent/kWh

Gemeinschaftskontobeitrag

1 Cent/kWh

1 Cent/kWh

USt. / MWSt.

0% auf Verkaufspreis 20% auf Servicegebühr

20% auf Bezugspreis und Servicegebühr

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

5. Festlegung Servicegebühr

Um die Softwareentwicklung und laufende Weiterentwicklung der Automation bezahlen zu können, wird eine Servicegebühr für Dienstleister von 1 Cent/kWh von den Produzenten und Verbrauchern in der 7Energy BEG eingehoben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

6. Betrag zum treuhänderisch geführten Gemeinschaftskonto

Um Projekte unterstützen zu können oder in Gemeinschaftsanlagen investieren zu können, wollen wir ein gemeinschaftliches Treuhandkonto mit Beiträgen von Produzenten und Verbrauchern befüllen.

Vorschlag für den Gemeinschaftskontobeitrag: 1 Cent/kWh

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ende der Generalversammlung um 15:30

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