Protokoll AO GV - 20.06.2023

Die Einladung zur GV erfolgte durch Aushang am Vereinsitz am 05.06.2023

Tagesordnung

  1. Begrüßung

  2. Anpassung des Mitgliedsbeitrags

  3. Regelung zum treuhänderisch geführten Gemeinschaftskonto

  4. Führung des Verrechnungskontos und Teilnahme an der Energiegemeinschaft

1. Begrüßung

Ort: Strauchergasse 13, A-8020 Graz

Datum: 20.06.2023, 15:15

100% Anwesenheit, Beschlussfähigkeit ist gegeben.

2. Anpassung des Mitgliedsbeitrags

Es wird folgende Änderung des Mitgliedsbeitrags vorgeschlagen:

  • Netto-Produzenten, also jene die mehr Strom in die Energiegemeinschaft liefern als beziehen, zahlen € 0,- pro Jahr an Mitgliedsbeitrag

  • Der Mitgliedsbeitrag wird von voraussichtlichen Netto-Produzenten im Beitrittsjahr auf € 0,- gesetzt. Sollte sich diese Einschätzung als falsch herausstellen, dann wird im Folgejahr (=Kalenderjahr) der jeweilig anzusetzende Betrag mit dem neuen Mitgliedsbeitrag am Beginn des Jahres über das Verrechnungskonto nachverrechnet, wenn die Mitgliedschaft im Vorjahr länger als 3 Monate war.

  • Sollte ein Mitglied vom Netto-Verbraucher zum Netto-Produzenten werden, dann wird der für das Jahr bereichts bezahlte Mitgliedsbeitrag bei der nächsten Mitgliedsbeitrags-Abrechnung wieder über das Verrechnungskonto refundiert.

Netto-Verbraucher zahlen folgende Mitgliedsbeiträge:

€ 25,- pro Jahr für Mitglieder mit einen Stromverbrauch <15.000 kWh/Jahr

€ 75,- pro Jahr für Mitglieder mit einen Stromverbrauch >15.000 kWh/Jahr

Mitglieder mit mehreren auf sie gemeldeten Wohnsitzen oder Firmenstandorten müssen nur einmal pro Jahr den gültigen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Der Stromverbrauch wird in solchen Fällen zusammengerechnet, um die Höhe des Mitgliedsbeitrags zu bestimmen.

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Mitgliedsbetrag zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurde, so wird der Betrag dem Verrechnungskonto gutgeschrieben oder von diesem abgezogen.

Sollte die Mitgliedschaft kein vollständiges Kalenderjahr dauern, dann wird über eine Extrapolationsrechnung der jährliche Stromverbrauch zum Austrittszeitpunkt abgeschätzt. Die Verrechnung eventuell ausständiger Mitgliedbeiträge erfolgt über das Verrechnungskonto, bevor Guthaben zurücküberwiesen werden. Offene Fehlbeträge werden nachgefordert.

Für Mitglieder die in den letzten 3 Monaten des jeweiligen Jahres beitreten, gilt die zu zahlende Mitgliedsgebühr auch für das gesamte Folgejahr. Wer im Jahr 2023 bereits den korrekten Mitgliedbeitrag bezahlt hat, muss für 2024 keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen.

Sofern jemand aus der 7Energy BEG ausscheidet gibt es keine Teilauszahlung des Mitgliedsbeitrages. Erfolgt das Ausscheiden im 1. Monat der Mitgliedschaft (gerechnet ab Zahlungseingang), wird der gesamte Mitgliedsbeitrag wieder zurückgezahlt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

3. Regelung zum treuhänderisch geführten Gemeinschaftskonto

Die Gelder die sich im treuhänderisch geführten Gemeinschaftskonto befinden, können vom Vorstand kurzfristig für die Verzinsung des Gemeinschaftskapitals veranlagt werden und dürfen ausschließlich zur Erfüllung des Vereinszweck verwendet werden. Die Entscheidung über die Finanzierung von Projekten treffen die Mitglieder, wobei das Stimmgewicht von den bezahlten Beiträgen in das Gemeinschaftskonto abhängt.

Auszug aus den Statuten: "Ziel dieser Bürgerenergiegemeinschaft ist es, erneuerbar erzeugten Strom mit dem Verein und unter den Mitgliedern des Vereins zu teilen, sodass ein positiver Beitrag zur Energiewende geleistet und die Energieunabhängigkeit erhöht werden kann."

Damit wir einen geregelten Ablauf für potentielle gemeinsame Projekte haben wird folgender Ablauf angedacht, der nach der Erreichung der Ansparschwelle zur Anwendung kommt:

  1. Jedes Mitglied kann ein dem Vereinszweck dienendes Projekt beim Vorstand einreichen

  2. Der Vorstand entscheidet innerhalb von 2 Wochen, ob der Vereinszweck gewahrt ist und gibt das Projekt frei oder lehnt es mit Begründung ab. Es gibt keine Einspruchsmöglichkeit im Falle einer Ablehnung, aber natürlich kann ein modifiziertes Projekt erneut eingereicht werden.

  3. Freigegebene Projekte werden zur Wahl ausgeschrieben und die Mitglieder haben 6 Wochen Zeit ihre Stimme abzugeben. Die Entscheidungen werden mehrheitlich, ohne Quorum, getroffen.

  4. Wenn ein Projekt angenommen wird, dann wird der Vorstand im Auftrag der Mitglieder aktiv und begleitet die Umsetzung.

  5. Die Stimmgewichte der Mitglieder werden mit jedem bewilligten Projekt an die aktuellen im Gemeinschaftskonto befindlichen Finanzmittel angegepasst. Es gilt der Stichtag an dem freigebebene Projekte zur Wahl ausgeschrieben wurden.

Es wird auch überlegt zu einem späteren Zeitpunkt ein Projektgremium in die Entscheidungs- und Definitionsprozesse zu involvieren. Zustätzlich sollen auch Details zu Beispielprojekten, wie Gemeinschaftsspeicher, individuelle Kleinspeicher oder Beteiligungen an PV-Anlagen, veröffentlicht werden, damit man diese als Leitfaden für neue Ideen verwenden kann.

Ausscheiden eines Mitglieds

Sollte ein Mitglied aus dem Verein ausscheiden, dann geht das in das Gemeinschaftkonto eingezahlte Geld an die Gemeinschaft (d.h. das Geld verbleibt im Gemeinschaftskonto), um weiterhin für den Vereinszweck dienliche Projekte ausgegeben werden zu können.

Verwendung des Geldes aus dem Gemeinschaftskonto

Zum Startzeitpunkt der Energiegemeinschaft wird vorerst das Gemeinschaftskonto befüllt und ausschließlich für Marketing- und Repräsentationsaufwände verwendet, bis wir eine jährlichen Ansparquote von mehr als € 10.000,- ("Ansparschwelle") erreicht haben. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die verschiedenen Optionen über Förderung von und Beteiligung an Projekten evaluiert und der Prozess für Projekteinreichungen und die Mitbestimmung entwickelt.

Auflösung des Vereins

Für den Fall einer beschlossenen Auflösung des Vereins lt. Statuten, wird das im Gemeinschaftskonto angesparte Geld an die aktuellen Mitglieder entsprechend der gerade gültigen Stimmgewichte ausgezahlt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

4. Führung des Verrechnungskontos und Teilnahme an der Energiegemeinschaft

Wenn jemand Mitglied geworden ist, braucht es für die Verrechnung eine ausreichend positive Bilanz auf dem Verrechnungskonto der Mitglieder.

Daher wird in der Startphase der Energiegemeinschaft allen Mitgliedern die Überweisung von € 100,- auf ein Verrechnungskonto vorgeschrieben. Später kann darauf wahrscheinlich bei Netto-Produzenten verzichtet werden, aber die genauen Modalitäten sind noch festzulegen.

Netto-Verbraucher sollten sich eine Dauerüberweisung auf das Verrechnungskonto einrichten, damit immer ausreichend Geld für die laufenden Bezahlungen zur Verfügung steht.

Das Verrechnungskonto erlaubt uns die Abrechnung und Bezahlung vollständig zu automatisieren und, sofern die Daten von den Netzbetreibern zuverlässig bereitgestellt werden, täglich die Überweisungen an die Produzenten zu machen.

Wichtig ist, dass der Verein nicht für die Nicht-Bezahlung durch Mitglieder die Strom verbrauchen aufkommen kann und wir auch nicht vor haben ein aufwendiges und kostspieliges Mahnwesen zu betreiben. Deshalb gilt der folgende Vorschlag der vom Vorstand entsprechend den Erfordernissen angepasst werden kann:

  • Jedes Mitglied zahlt € 100,- auf das jeweilige Verrechnungskonto ein

  • Jeder Netto-Verbraucher benötigt einen Dauerauftrag zur Deckung der laufenden Abrechnungen und Bezahlungen.

  • Sofern ein Mitglied weniger Geld als 20 Tage der durchschnittlichen täglichen Stromkosten auf dem Verrechnungskonto hat, gibt es eine Erinnerung per E-Mail zum möglichst baldigen Wiederaufladen des Verrechnungskontos.

  • Wenn nur noch 5 Tage der durchschnittlichen täglichen Stromkosten auf dem Verrechnungskonto sind, wird das Mitglied automatisch von der Energiegemeinschaft abgemeldet, um eventuellen Zahlungsschwierigkeiten gegenüber anderen Mitgliedern vorzubeugen.

  • Sobald nach einer Abmeldung von der Energiegemeinschaft wieder Geld auf das Verrechnungskonto von mehr als 30 Tage der durchschnittlich täglichen Stromkosten eingelangt ist, wird das Mitglied wieder automatisch in der Energiegemeinschaft angemeldet und in die Abrechnung mit aufgenommen.

  • Sollte ein Netto-Produzent zum Netto-Verbraucher werden, wird auch dieses Mitglied angehalten einen Dauerauftrag zur Deckung der laufenden Abrechnungen und Bezahlungen einzurichten. Der Durchrechnungszeitraum ist vorläufig das Kalenderjahr und für die Zukunft wird eine rollierende Berechnung überlegt.

Wenn ein Mitglied von der Energiegemeinschaft automatisch abgemeldet wurde, gehen wir heute davon aus, dass der finanzielle Nachteil der durch die höheren Stromkosten bei anderen Energielieferanten entsteht zu einer schnellen Wiederauffüllung des Verrechnungskontos führen wird.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ende der Generalversammlung um 17:45

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