Protokoll AO GV - 20.11.2023

Die Einladung zur geplanten AO GV erfolgte am 06.11.2023 über E-Mail und Aushang am Vereinsitz

Tagesordnung

  1. Begrüßung

  2. Verbesserung Prozessablauf und Fairness beim Mitgliedsbeitrag

  3. Info zur Mehrfachteilnahme ab 2024

  4. 7Energy - BEG Status und Ausblick

1. Begrüßung

Ort: Strauchergasse 13, A-8020 Graz Online: https://whereby.com/7energy

Datum: 20.11.2023, 17:12 (Start)

28% Anwesenheit, Beschlussfähigkeit ist gegeben.

2. Verbesserung Prozessablauf und Fairness beim Mitgliedsbeitrag

Wir benötigen eine Prozessvereinfachung bei der Bezahlung des Mitgliedsbeitrags, der Aufladung des Verrechnungskontos, eine Reduktion der Eintrittshürde und sollten die "Ungeleichbehandlung" von Netto-Produzenten und Netto-Verbrauchern vermeiden.

Aktuell haben wir laufend einen erhöhten Aufwand, weil es Probleme beim Verständnis zu Netto-Verbraucher und Netto-Produzenten gibt. Bei ca. 3/4 der Mitglieder muss im Vorfeld erklärt werden, wie das zu verstehen ist. Weiters verursachen zwei Zahlungen (Mitgliedsbeitrag und Aufladung des Verrechnungskontos) erhöhten Kommunikationsaufwand und einem aufwendigen Ablaufprozess.

Deshalb haben wir uns eine Vereinfachung überlegt, um all die obigen Probleme möglichst mit einem Schlag zu lösen.

Vorschlag:

  • Es gibt keine Unterscheidung nach Netto-Produzenten und Netto-Verbraucher mehr. Alle Mitglieder werden gleich beihandelt.

  • Der Mitgliedsbeitrag beträgt einheitlich 12€/Jahr/Zählpunkt(ZP), also 1€/Monat/ZP.

  • Zu Beginn der Mitgliedschaft werden 12€/ZP vom Verrechnungskonto abgezogen. Die vollständige Mitgliedschaft beginnt mit der erfolgreichen Einmeldung und Teilnahme des ZPs an der BEG.

  • Die Zählung der kWh pro ZP erfolgt ab dem 1. vollständigen Monat der Teilnahme an der BEG. Wenn also ein Mitglied für die Teilnahme an der BEG am 15.10.2023 aufgenommen wird, dann ist der Nov. 2023 das erste vollständige Monat und mit Ende Oktober 2024 ist man dann 1 Jahr Teilnehmer an der BEG. Der Mitgleidsbeitrag wird dann also rollierend pro Zählpunkt fällig.

  • Sofern in einem Monat an einem ZP <100 kWh mit der BEG umgesetzt wurden, wird der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr entsprechend mit einer Gutschrift um je 1€/Monat reduziert. Damit steigen Produzenten auch weiterhin immer besser aus als mit dem Verkauf an die ÖMAG. Für kleine Verbraucher, z.B. PV-Anlagenbetreiber die eine hohe Eigendeckung haben, werden dadurch die Verbrauchzählpunkte nicht extra belastet.

  • Sofern in einem Monat an einem ZP >1000 kWh mit der BEG umgesetzt wurden, wird der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr entsprechend mit einer Aufschlag um je 1€/Monat versehen. Damit beiteiligen sich Großverbraucher und -produzenten verstärkt an der Grundfinanzierung für den Verein.

  • Es gibt keine aliquote Rückzahlung des Mitgliedsbeitrags.

  • Diese Regelung gilt ab sofort. Für alle bestehenden Mitglieder die aktuell als Netto-Produzenten eingestuft wurden und einen Mitgliedsbeitrag gezahlt haben, werden vom Verrechnungskonto die 12€/ZP abgezogen und bei Netto-Verbrauchern, erfolgt eine Gutschrift auf das Verrechnungskonto sofern zu viel bezahlt wurde.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

3. Info zur Mehrfachteilnahme ab 2024

Wie im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) festgehalten soll es möglich gemacht werden, dass sowohl Produzenten als auch Verbraucher in mehreren Energiegemeinschaften teilnehmen können. Auch können dann Teilnehmer an Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen (GEAs) zusätzlich auch an Energiegemeinschaften (BEGs und EEGs) teilnehmen. Hierzu gab es ein erklärendes Webinar und eine entsprechende Kunsultationszeit für Verbesserungsvorschläge.

Wir haben auch schon Mitglieder die mit einer GEA in der Familie Strom weitergeben wollen. Auch wollen wir uns die Mehrfachteilnahme wegen der teilweise als unfair empfundenen Aufteilung von Strom beim Dynamischen Verteilungsmodell bei Anlagen >25kWp genauer anschauchen. Das Tarifblatt werden wir dafür entsprechend anpassen.

Prinzipiell könnte man den Zuordnungsfaktor der Mehrfachteilnahme dafür nutzen, um auch große Verbraucher und Produzenten besser aufnehmen zu können. Idealerweise kann dann die prozentuelle Teilnahme an der 7Energy - BEG täglich angepasst werden, um den vorhergesagten verfügbaren erneuerbaren Strom möglichst gut und fair unter allen Mitgliedern aufteilen zu können.

Wie immer hängen wir hier aber auch von der Energiewirtschaft und der Implementierungsgeschwindigkeit bei den Netzbetreibern ab.

Gesetzlich erlaubt ab 01.01.2024

Technisch umsetzbar ab April 2024 (geplant)

4. 7Energy - BEG Status und Ausblick

  • Wir haben schon einen guten Mitgliederstand, aber um das Ziel von 50 Mitgliedern bis zum Jahresende zu erreichen, braucht es noch etwas Arbeit. Aktuell hilft uns jedes Mitglied das System zu verbessern und zu automatisieren. Im Jahr 2024 sollten wir dann 5000 Mitglieder anpeilen, damit wir auch genügend Volumen umsetzen können.

  • Aktuell führen wir mit mehreren Großunternehmen Gespräche über die Aufnahme in die BEG und in den Gesprächen können wir viele Vorteile für beide Seiten sehen. Die erstmalige Aufladung des Verrechnungskontos wird im Fall von Großverbrauchern vom Vorstand festgelegt, da die aktuell üblichen 100€ dafür nicht reichen werden.

  • Mit 31.12.2023 werden wir wahrscheinlich die Einhebung des Gemeinschaftskontobeitrages beenden und damit den Strom für Verbraucher um 2 ct/kWh senken. Sollen wir Projektfinanzierungen machen wollen, werden wir dafür die Möglichkeiten separat ausloten.

  • Wir entwickeln gerade eine Kooperation mit EEGs, wo wir das Preismodell, die Servicegebühr und die gesamte Abrechnung aufeinander abstimmen. Momentan gehen wir von deutlichen Kostenvorteilen aus, wenn wir EEGs und BEGs gemeinsam bespielen können.

  • Vertraglich werden wir die Tarifblätter darauf auslegen, dass wir Kostenvorteile auch an Verbraucher weitergeben können und nicht auf einen hohen Tarif verbleiben. Ganz im Sinne von "HOT" wo man laufend von besseren Angeboten profitiert, ohne den Vertrag wechseln zu müssen.

Ende der Generalversammlung um 18:35

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