Protokoll Vorstandsmeeting - 29.12.2023

Ort: https://whereby.com/7energy

Datum: 29.12.2022, 11:00 - 11:30

Anwesende: Thomas Zeinzinger, Peter Grassberger

Beschlussfähigkeit: 2/2

Agenda

  1. Behandlung der OeMAG Abschläge für Produzenten in der 7Energy - BEG

1. OeMAG Abschläge -> 7Energy Behandlung

Wie am 15.12.2023 im Parlament beschlossen, wird es in 2024 bei der OeMAG zu Abschlägen vom Marktpreis kommen, sofern die OeMAG am Markt nicht den Marktpreis erwirtschaften kann.

Die Details kann man in der Diskussion auf dem 7Energy Forum nachlesen.

Als 7Energy - BEG müssen wir einerseits darauf achten, dass wir marktkonforme Preise an unsere Erzeuger zahlen und andererseits unsere Verbraucher mit fair bepreisen Ökostrom versorgen können.

Nachdem wir in unserem eigenen Forum als auch in anderen einschlägigen Foren die Diskussion verfolgt haben, sollten wir die Unsicherheit die diese Regelung mit sich gebracht hat nicht 1:1 übernehmen. Außerdem kann man es aber auch als Chance verwenden, um Vertriebsaktionen für die Mitgliedschaft in 7Energy finanzieren zu können.

Deshalb soll für 2024 möglichst durchgängig folgende Regelung zur Anwendung kommen:

volatile Erzeugungsanlagevolatile Erzeugungsanlagestabile Erzeugungsanlage

bis 25kW Engpassleistung z.B. PV auf einem Haus

>25 - 500kW Engpassleistung z.B. PV auf Industriedach

bis 500kW Engpassleistung z.B. Kleinwasserkraftwerk

keine Abschläge

50% der OeMAG Abschläge

keine Abschläge

Damit werden Betreiber von kleinen PV-Anlagen weiterhin keine Abschläge haben und bekommen v.a. im Sommer deutlich mehr für den in 7Energy verkauften Strom als von der OeMAG. Bei großen volatilen Anlagen gibt es dann neben der Überzahlung gegenüber der OeMAG auch noch 50% geringere Abschläge als bei der OeMAG.

Vorschlag: Schaffung eigener Tarifblätter für die Erzeugungsarten und Festlegung der Abschläge für volatile Erzeugungsanlagen >25kW bis 500kW Engpassleistung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

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