Protokoll Vorstandsmeeting - 02.04.2024

Ort: Vereinssitz, Strauchergasse 13, 8020 Graz

Datum: 02.04.2024, 13:30 - 16:00

Anwesende: Thomas Zeinzinger, Peter Grassberger

Beschlussfähigkeit: 2/2

Agenda

1. Mehrfachteilnahme - was ist das, wie funktioniert sie und welche Auswirkungen sind zu erwarten?

Wie im EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) vom Juli 2021 festgehalten, soll die Mehrfachteilnahme - also die Teilnahme an bis zu maximal 5 Energiegemeinschaften - möglich gemacht werden.

Dafür wurde von Österreichs Energie / ebUtilities in den letzten 2,5 Jahren daran gearbeitet, diese Mehrfachteilnahme in den energiewirtschaftlichen Prozessen und der Software bei den Netzbetreibern auch abbilden zu können.

Die Mehrfachteilnahme wird ab 8. April 2024 in allen Netzgebieten, deren Netzbetreiber weit genug entwickelte Software einsetzen, verfügbar sein. Welche das sind, ist aktuell nicht bekannt.

Damit ein Mitglied in einer 2. Energiegemeinschaft ebenfalls teilnehmen kann, muss in der 1. Energiegemeinschaft die Teilnahme reduziert werden. Man muss mit mindestens 1% an jeder Energiegemeinschaft teilnehmen. Den Namen, eventuelle Daten zur Größe und dem Verbrauchs- und Produktionsverhalten der jeweilig anderen Energiegemeinschaft kann man nicht automatisch abfragen. Diese Information haben in der Regel nur Netzbetreiber, aber bei BEGs sind auch da nur die Informationen aus dem eigenen Netzgebiet bekannt. Energieversorger und Stromhändler bekommen nur die für sie relevanten Daten zur Abrechnung.

Damit verstärkt die aktuelle Implementierung der Mehrfachteilnahme ein generelles Problem von Energiegemeinschaften, auf welches schon viele in der Energiebranche hinweisen: Die Erstellung von Fahrplänen und die Meldung an die jeweiligen Bilanzkreisverantwortlichen wird immer ungenauer und verursacht zusätzliche Ausgleichsenergiekosten, die die Allgemeinheit tragen muss.

Energiegemeinschaften sind schon heute aus dem netzstabilisierenden Bilanzkreissystem ausgenommen, was aller Voraussicht nach nicht so bleiben kann, wenn sich zunehmend mehr Menschen in Energiegemeinschaften zusammenschließen.

Vorschlag: Wir sollten uns schon heute darauf einstellen, dass auch Fahrpläne in einem Bilanzkreissystem erstellt werden können.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

2. Kooperation mit EEGs und GEAs

Wir bekommen immer mehr Anfragen von Mitgiedern aus GEAs und EEGs die auch in unserer BEG Mitglied werden wollen.

Wir arbeiten auch schon geraume Zeit daran, dass die Mehrfachteilnahme sinnvoll verwaltet werden kann, da wir ja auch große Produktions- und Verbrauchsanlagen im Teilnahmefaktor regeln wollen, was schon seit Q4/2023 in unseren Tarifblättern beschrieben ist. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass ein sich täglich ändernder Teilnahmefaktor abgebildet werden kann. Auch kann man minimal nur 1% an einer Energiegemeinschaft teilnehmen, da man ansonsten wieder durch den teilweise sehr aufwendigen Datenfreigabeprozess gehen muss. Die Teilnahme in mehreren Energiegemeinschaften benötigt die Anpassung von Rechnungen, die dann aus jeder Energiegemeinschaft kommen müssen.

Dadurch kann sich in der Praxis eine massive Kleinteiligkeit der Energiemengen bei stark steigenden administrativen Kosten ergeben. Nachdem wir selbst viele Monate nach der Einführung des VEZ immer noch Datenfehler haben, gehen wir auch bei der Mehrfachteilnahme davon aus, dass wir die bereitgestellten Daten sehr genau prüfen müssen, bevor verrechnet werden kann.

Deshalb benötigt es auch auf unserer Seite eine schrittweise Umsetzung für die Entwicklung einer optimalen Lösung in Zusammenarbeit mit unserem IT-Dienstleister.

  1. Schritt: Test eines statischen Teilnahmefaktors mit Anlagen von ausgewählten Mitgliedern und Analyse der bereitgestellten Datenqualität. Aufbau der entsprechenden Abrechnungslogik und Rechnungslegung.

  2. Schritt: Einführung einer automatischen, täglich optimierten Aufteilung mit Energiegemeinschaften welche dasselbe IT-System verwenden.

  3. Schritt: Entwicklung und Einsatz von Prognoseverfahren zur Erstellung von Fahrplänen die man auch mit Energieversorgern teilen kann, um die Kosten für Ausgleichsenergie gering zu halten und bessere Strompreise zu erzielen.

Damit die Mehrfachteilnahme auch reibungslos und administrativ einfach funktioniert, macht es Sinn mit GEAs und EEGs entsprechende Vereinbarungen zu treffen, um hier eine optimale Lösung für alle teilnehmemenden Mitglieder bereitstellen zu können.

Vorschlag: Bildung von Kooperationen mit Energiegemeinschaften, um die nötigen Voraussetzungen für eine kosteneffiziente und netzdienliche Mehrfachteilnahme schaffen zu können.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

3. Umgang mit neuen Mitgliedern zur Mehrfachteilnahme

Wir hatten inzwischen mehrere Fälle, wo potentielle Mitglieder schon Teilnehmer in anderen Energiegemeinschaften waren. Alle haben schlussendlich wieder ihre Betrittsanträge zurückgezogen.

Wie schon in 1. Mehrfachteilnahme - was ist das, wie funktioniert sie und welche Auswirkungen sind zu erwarten? herausgearbeitet, ist jegliche Einmeldung eines Zählpunkts in die 7Energy - BEG aktuell ein "Glücksspiel" und würde einen hohen Abstimmungsaufwand zwischen uns und den anderen betroffenen Energiegemeinschaften verursachen. Auch ist es wahrscheinlich, dass man oftmals in anderen Energiegemeinschaften gar keine administrierbare Handhabe zur laufenden Änderung des Teilnahmefaktors hat.

Dazu kommt noch, dass einzelne Interessenten die Mehrfachteilnahme hauptsächlich zur Gewinnoptimierung nutzen möchten, um möglichst viel Strom in Energiegemeinschaften für einen besseren Preis verkaufen zu können. Damit steht aber der Gemeinschaftsgedanke nicht mehr im Vordergrund.

Vorschlag:

  1. Der 7Energy - BEG kann man momentan nur zu 100% beitreten und die Mehrfachteilnahme wird im Zusammenspiel mit kooperierenden EEGs und GEAs über ein gemeinsames IT-System ermöglicht.

  2. Das Anmeldeformular wird im Fall von gehäuften Mitgliedsanträgen von Teilnehmern welche schon in anderen, nicht kooperierenden Energiegemeinschaften sind, um eine weitere Bestätigung erweitert, wo Spesen für den administrativen Aufwand verrechnet werden dürfen.

Abstimmungsergebnis: beide Vorschläge einstimmig angenommen

Last updated